gilt in der Stufe GELB
Auszug aus der FAQ-Liste des TMBJS https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c16183
Hygiene und Infektionsschutz:
Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Das Bildungsministerium wird dazu gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium sowie mit den Kommunen und Trägern wirksame Hygiene- und Schutzmaßnahmen entwickeln.
An den Schulen werden die gebotenen infektionshygienischen Auflagen beachtet und ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime gewährleistet.
Es bestehen Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen (Fieber, Atemnot) sowie Personen, in deren Haushalt SARS-CoV-2-lnfektionen aufgetreten sind.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden wird ab 24. April 2020 verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf das Gebäude (etwa: Pausen, Raumwechsel) und den Schülertransport; jedoch nicht auf den Unterrichtsraum oder Aufenthalte im Freien, wenn dort der Mindestabstand gewahrt werden kann und sich an die Hygieneregelungen gehalten wird. Allerdings ist die Beschaffungslage solcher Schutzartikel derzeit weiterhin angespannt. Priorität bei der Versorgung haben natürlich das Gesundheits- und Pflegewesen.
Unsere Lindenschule verfügt über einen schulischen Hygieneplan nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG), in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld die Risiken von Erkrankungen zu minimieren und zur Gesundheit der Schüler*innen und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Der Hygieneplan ist ab dem 07.05.2020 gültig.
Die Kinder der Gruppen sind am ersten Tag ihres Schulbesuchs nach Wiederbeginn aktenkundig zu belehren.
Am ersten Schultag und weiterhin in regelmäßigen Abständen muss der Unterrichtsbeginn genutzt werden, um den Schüler*innen die wichtigsten Prinzipien des Hygiene-Verhaltens zu erklären und mithilfe der kindgemäßen Aushänge (auch Bebilderung) zu belehren. Hierzu gehört es insbesondere die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen zu erläutern sowie die Vermittlung von Händehygiene und Husten- und Nies-Etikette.
Alle Beschäftigten der Schule, alle Schüler*innen sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen werden das Personal, die Schüler*innen aktenkundig sowie die Sorgeberechtigten über den Informationsfluss der Schule (Elternvertreter) unterrichtet.
Persönliche Hygiene
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen
Raumhygiene/ Raumnutzung
Betreuungsumfang
Stammgruppenräume
Lehrerzimmer und Verwaltungsräume
Flure, Treppenaufgänge, Garderoben, Sanitärbereiche
Reinigung
Schulhöfe und Pausen
Mittagsverpflegung
Wegeführung
Unterrichtsgang
Kontaktminimierung
Risikogruppen
Erste Hilfe
Stand: 30.11.2020
Lindenschule Blankenhain
Große Nonnengasse 22a
99444 Blankenhain