Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
bitte beachten Sie den §3 der Hortbenutzungssatzung vom 01.08.2023:
"Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich und haben schriftlich gegenüber der Schule zum 15. des Vormonats zu erfolgen.
Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 15. des laufenden Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam. Es werden die Kosten für den Monat in voller Höhe berechnet, in dessen Verlauf die Abmeldung wirksam wird (§4 Abs.4 Satz 2 ThürHortkBVO.)“
Bei Rückfragen zu den zurzeit versandten Hortgebührenbescheiden
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter im Schulverwaltungsamt. Tel. 03644 5400 / Schulverwaltungsamt Abt. Hortgebühren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. K. Börner
Hortkoordinatorin
eingestellt am 09. April 2024
Schreiben des Landratsamtes zu den neuen Hortgebühren
eingestellt am 20. 06. 2023
Blankenhain, 20.07.2022
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
mit dem neuen Schuljahr gestalten wir unseren Hort zu einem „offenen Hort“ um.
Warum „offener Hort“?
Damit berücksichtigen wir noch mehr die Wünsche, die Interessen, die Entwicklung der Selbständigkeit, die Individualität Ihrer Kinder.
Was ist anders beim „offenen Hort“?
Das Hortkind meldet sich in der zentralen Meldestelle (Blauer Raum/Erdgeschoss) im Hort an bzw. vom Hort ab. In einer Freiraumzeit (nach dem Mittagessen bzw. Unterrichtsende bis 15:00 Uhr) können sich die Kinder ganz individuell in Themenräume (Hortthemenräume, Schulhof, Lernzeitzimmer) einwählen und diese Räume beliebig wechseln.
Wie finde ich mein Kind, wenn es überall sein kann?
An der großen weißen Tafel im unteren Hortflur markieren die Schüler mit ihrem Namensschild ihren aktuellen Aufenthaltsort. Dort können Sie nachschauen, in welchem Bereich sich Ihr Kind befindet. Es bleibt weiterhin möglich, auch anzurufen.
Wie kann ich die Umgestaltung zum „offenen Hort“ unterstützen?
Bitte legen Sie Heimgehzeiten am Nachmittag auf die volle bzw. halbe Stunde fest:
z. B. „Mein Kind darf 15:00 Uhr den Hort verlassen “ oder „Mein Kind darf 14:30 Uhr den Hort verlassen.“ statt: „Mein Kind darf 14:45 Uhr den Hort verlassen“.)
Bitte achten Sie beim Abholen Ihres Kindes darauf, dass es sich mit seinem Namensschild im Melderaum (Blauer Raum/Erdgeschoss) abmeldet.
Was bleibt trotz Umgestaltung des Hortes erhalten?
Obwohl alle Erzieherinnen für alle Kinder da sind, sollen folgende Erzieherinnen Ansprechpartner für Sie bleiben:
Frau Börner |
Eulen, Füchse |
Frau Semsch |
Spechte |
Frau Zänker |
Igel |
Frau Kümmerling |
Schmetterlinge, Wölfe |
Frau Bittner |
Falken |
Frau Semsch/ Frau Geyer |
Bienen |
Arbeitsgemeinschaften werden (nach Genehmigung durch das Schulamt) angeboten und auch die Monatsgeburtstagsfeiern bleiben Höhepunkte im Hortjahr.
Natürlich ist die Umgestaltung im Hort eine Herausforderung. Es ist für alle neu: für die Kinder, für die Pädagogen, für Sie als Eltern und Sorgeberechtigte. Es wird dauern, bis die neuen Abläufe und Möglichkeiten funktionieren. Diese Zeit sollten wir uns allen geben!
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung. Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen
K. Börner
Hortkoordinatorin
Lindenschule Blankenhain
Große Nonnengasse 22a
99444 Blankenhain